Leistungen – Mindestwasser
Durch die Entnahme von Fluss- und Grundwasser zur Energieerzeugung, Speicherbewirtschaftung, Tagebauflutung oder Trinkwassergewinnung werden die hydraulischen, morphologischen, thermischen und chemischen Eigenschaften des betreffenden Gewässerabschnitts verändert. Hierdurch können Arten und Lebensgemeinschaften beeinträchtigt sowie Ausübungen von bestehenden Nutzungsrechten behindert werden. Um derartigen Problemen zu begegnen, wird bei Entnahme- bzw. Ausleitungsvorhaben im Regelfall eine Mindestwasserermittlung durchgeführt.
Das generelle Ziel der Mindestwasserermittlung besteht in der Bestimmung eines Abflusses,
bei dem die o.g. Negativeffekte vermieden bzw. auf ein tolerierbares Maß beschränkt werden. Dieser im Gewässer nicht zu unterschreitende Abfluss wird als Mindestabfluss oder Mindestwassermenge bezeichnet. Die Ergebnisse von Mindestwasserermittlungen können konstante oder dynamische Mindestabflüsse aufweisen. Im Falle von dynamischen Mindestabflüssen sind jahreszeitabhängige und abflussabhängige Szenarien zu unterscheiden.
Für die Mindestwasserermittlung existieren zahlreiche Methoden, die sich entsprechend dem jeweils zugrunde liegenden Prinzip folgenden Gruppen zuordnen lassen:
- wirkungsanalytische Methoden
- hydrologisch-statistische Methoden
- nutzwertanalytische Methoden
Die Vorzugslösung für die Ermittlung begründeter Mindestabflüsse besteht in der Anwendung wirkungsanalytischer Methoden. Bei diesen werden kausale Beziehungen zwischen der Abflussmenge und der resultierenden Wirkung für die jeweils relevanten Schutzziele untersucht. Zu den Schutzzielen zählen beispielsweise:
- Erhaltung der longitudinalen ökologischen Durchgängigkeit
- Erhaltung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Auenstillgewässer
- Erhaltung der hydraulischen und morphologischen Funktionsfähigkeit von Habitaten für die Fischfauna (z.B. Laichhabitate, Aufwuchshabitate, Unterstände)
- Erhaltung aquatischer, amphibischer und terrestrischer Lebensräume im Vorland des Fließgewässers mit Oberflächen- bzw. Grundwasserkorrespondenz zum Fließgewässer
- Erhaltung der thermischen und chemischen Gewässerbeschaffenheit
- Erhaltung der Tauchtiefen für die Schifffahrt bzw. Wasserwandernutzung
- Erhaltung der Standsicherheit von Böschungen und Bauwerken
Durch das Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie sind Untersuchungen zur erforderlichen Mindestwassermenge mit unterschiedlichen Methoden durchführbar. Umfangreiche Erfahrungen liegen insbesondere bei der Analyse des hydraulischen Habitatangebots und der ökologischen Durchgängigkeit vor. Die Erfassung von Fließgeschwindigkeiten und Durchflüssen erfolgt magnetisch-induktiv. Für die Beschreibung der biologischen Anforderungen an die hydraulischen Eigenschaften des Gewässers steht ein umfangreicher Fundus einschlägiger Veröffentlichungen aus der internationalen Fachliteratur zur Verfügung.